Dipl.Ing Rudolf Hascha Liesingbachstr.211 Tel.:0664 88 44 54 39 1100 Wien Fax: +43(0)1-688 55 11- 14 Bio-Kontroll Nr: AT BIO 301 Pflückgarten-Ordnung 1.HASCHAHOF bereitet dem ERNTER die festgelegte Parzelle zur Selbsterntung wie folgt : HASCHAHOF bearbeitet den Boden, düngt, sät, pflanzt und bewässert, sämtlich laut Anbauplan und laut Grundsätzen ordnungsgemäßer biologischer Bewirtschaftung. Der ERNTER kultiviert ab Übergabe sämtliche Kulturen auf seiner Parzelle. Dazu gehört Unkraut jäten, vereinzeln der Pflanzen, aufbinden etc. 2. Der ERNTER darf keine mitgebrachte Samen oder Jungpflanzen egal welcher Herkunft auf den Parzellen ausbringen. Der Schaden einer Falschsaat oder –kultur wäre unabsehbar und von allen Unschuldigen mit zu tragen! Der ERNTER kann vom HASCHAHOF Samen und Jungpflanzen zur Nachsaat bzw. Ergänzung des Anbauplans kaufen. Nur nachweislich bei HASCHAHOF eingekaufte Samen oder Pflanzen dürfen ausgebracht werden. Das Ausbringen von Samen, Pflanzen, Düngern und Spritzmitteln (egal ob konventioneller oder biologischer Herkunft) ist ausnahmslos verboten. 3. Die Parzellen sind täglich zwischen 7:00 und 21:00 zugänglich. Der Aufenthalt außerhalb dieses Zeitraums ist untersagt. 4. HASCHAHOF stellt einige (begrenzte Anzahl!) Scheibtruhen und Gießkannen kostenlos zur Verfügung. Sie dürfen niemals vom Hof entfernt werden, sind vielmehr täglich nach Gebrauch gereinigt zur Entnahmestelle zurückzustellen. Gartenwerkzeug kann beim HASCHAHOF extra gekauft oder gemietet werden. Weiters stehen dem ERNTER bestimmte Einrichtungen kostenlos zur Verfügung: Kinderspielplatz, WC-Anlage, Wasserentnahmestelle, Ab Hof Verkauf und Hofbereich davor, und Hundeauslauf sämtlich unter eigener Haftung des Pflückgärtners. Der Aufenthalt auf dem gesamten übrigen Gelände des HASCHAHOFs ist nicht gestattet. Jede Verschmutzung, Verstopfung, Beschädigung der Anlagen ist strengstens verboten. 5. Der ERNTER erhält zirka 1 Woche vor Erntebeginn 2 Berechtigungskarten mit der zugeteilten Parzellennummer. HASCHAHOF kontrolliert regelmäßig die Ernteberechtigungen. Auf Aufforderung hat der ERNTER sich zu identifizieren und die Berechtigung zu belegen. Der ERNTER kann dem HASCHAHOF bis zu maximal 4 weitere ERNTER zu der Parzellennummer namentlich bekannt geben, die ebenfalls auf der Parzelle miternten dürfen. Die Weitergabe der Berechtigungskarte ist nur an diese ERNTER zulässig. Für diese ERNTER gilt bei Kontrolle obiges sinngemäß. Der ERNTER ist berechtigt bis zu 4 Gäste auf die Parzelle mitzunehmen. Der ERNTER haftet für die Handlungen seiner ERNTER und Gäste. 6. Zutritt zu den Parzellen erfolgt nur über den Pflückgarteneingang. Hunde dürfen ausnahmslos nicht auf die Parzellen mitgenommen werden ! 7. HASCHAHOF haftet nicht für Ernteausfall. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Erntemenge oder –qualität. HASCHAHOF haftet ebenso wenig für Sach- und Personenschäden, die der ERNTER oder seine Gäste auf dem Betriebsgelände des HASCHAHOFs im Rahmen der Selbsternte erleiden oder von diesen verursacht werden, es sei denn es trifft HASCHAHOF eigenes grobes Verschulden. Der ERNTER kennt die speziellen Gefahren der Landwirtschaft. 8. Die Schaukästen enthalten aktuelle Mitteilungen und Anordnungen. Diese sind unbedingt zu beachten und befolgen. 9. Den Anordnungen der Mitarbeiter des HASCHAHOFs ist Folge zu leisten. 10. Jeder Verstoß berechtigt HASCHAHOF je nach Schwere und Schaden zum Verweis, zum Ausschluss, zum Schadenersatz. HASCHAHOF kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Schadenersatz auflösen, wenn der ERNTER oder seine Gäste gegen diese Ordnung grob verstoßen, insbesondere auch, wenn der ERNTER oder seine Gäste auf einer fremden Parzelle oder umliegenden Feldern des HASCHAHOFs unbefugt ernten oder die anderen oder den Hof beeinträchtigen. Immer fällt überdies , jedesmal , eine Bearbeitungsgebühr von € 50 zzgl. 20% Ust an. 11. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien Innere Stadt. Stand September 2016